Steuerstrafrecht


In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung und ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen. Hierbei werden steuerstrafrechtliche Folgen schnell übersehen. Das Risiko des Steuerpflichtigen, in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden, steigt ständig. In den letzten Jahren wurde trotz Abbau von Stellen in der Steuerverwaltung die Anzahl der Steuerfahnder beinahe verdoppelt. Auch der zunehmende Einsatz von Computertechnik und die intensivierte Zusammenarbeit nationaler und internationaler Steuerbehörden führen zu einer Effizienz bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Das Steuerstrafrecht ist eines der Rechtsgebiete, in welchen eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht besonders nützlich ist. Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der steuerlichen Fragen. Deshalb ist eine Betrachtung des jeweiligen Falls sowohl von der juristischen als auch der steuerrechtlicher Seite unabdingbar.

Das Ziel unserer präventiven Beratung ist die Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens. Soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, werden wir versuchen eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Durch eine Selbstanzeige können häufig schon möglich strafrechtliche Verfahren beigelegt werden. Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, so begleiten wir unsere Mandanten zu einem optimalen Ergebnis. Hierzu gehört die Erstellung fundierter Schriftsätze ebenso wie die Vertretung in gerichtlichen Verhandlungen.