Fachanwaltskonzept


Das Fachanwaltskonzept
Fachkompetenz setzt heute gezielte theoretische Schulung und vertiefte Bearbeitung einer größeren Zahl von Rechtsfällen auf einem speziellen Rechtsgebiet voraus. Unsere Mandanten erwarten eine umfassende Beratung und Betreuung. Diesem Zuschnitt der Klientel entsprechend hat sich jeder Anwalt der Kanzlei auf zwei bis drei benachbarten Rechtsgebieten vertieft eingearbeitet und fortgebildet. Eine vorteilhafte Ergänzung findet unser Konzept in der fortlaufenden Weiterbildung unserer nichtjuristischen Mitarbeiterinnen.

Die Weiterbildung
Schon mehr als 20 Jahre vor Einführung der Pflichtfortbildung für Fachanwälte war Politik der Kanzlei, dass jeder Rechtsanwalt regelmäßig, mindestens einmal jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt. Aber auch die nichtjuristischen Mitarbeiterinnen besuchen regelmäßig Schulungen, vor allem auf den Gebieten der Organisation, der Mandantenbetreuung, des Kostenrechts und der Zwangsvollstreckung.

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