Das Fachanwaltskonzept
Fachkompetenz setzt gezielte theoretische Schulung und vertiefte Bearbeitung einer größeren Zahl von Rechtsfällen auf einem speziellen Rechtsgebiet voraus. Unsere Mandanten erwarten eine umfassende Beratung und Betreuung. Diesem Zuschnitt der Klientel entsprechend hat sich jeder Rechtsanwalt der Kanzlei auf zwei bis drei benachbarten Rechtsgebieten vertieft eingearbeitet und fortgebildet. Eine vorteilhafte Ergänzung findet unser Konzept in der fortlaufenden Weiterbildung unserer nichtanwaltichen Mitarbeiterinnen.
Die Weiterbildung
Schon mehr als 20 Jahre vor Einführung der Pflichtfortbildung für Fachanwälte war es Politik der Kanzlei, dass jeder Rechtsanwalt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt. Aber auch die nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen besuchen regelmäßig Schulungen, vor allem auf den Gebieten der Organisation, der Mandantenbetreuung, des Kostenrechts und der Zwangsvollstreckung.