Mietrecht - privat und gewerblich


Im Mietrecht liegt einer der Schwerpunkte in der Beratung von Vermietern und Mietern. Dabei geht es sowohl um Wohnungen als auch Gewerbeimmobilien wie Ladenflächen, Gastronomie und Büros.



Im Mietrecht bewegt sowohl Vermieter als auch Mieter kein Thema so sehr wie die Kündigung eines Mietvertrags z.B. die Kündigung einer Wohnung. Dabei spielen vor allem die ganz unterschiedlichen gesetzlich möglichen Kündigungsgründe eine entscheidende Rolle (fristlose Kündigung / außerordentliche Kündigung möglich oder nicht?).



Von besonderer Bedeutung für Vermieter sind dabei Kündigungen wegen Eigenbedarf und auch Kündigungen wegen Mietrückständen, fristlose Kündigung genannt.

 Benötigt hingegen der Vermieter die Wohnung für sich oder typischerweise für einen Angehörigen (denkbar auch der Eigenbedarf bei einem Büro oder Gewerbe wie z.B. ein Restaurant oder eine Halle), kann er das Mietverhältnis ordentlich wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings sind hierbei eine Vielzahl von Voraussetzungen zu beachten, so dass eine wirksame Eigenbedarfskündigung ein Vermieter meist nicht ohne anwaltliche Hilfe erstellen kann.


Ebenfalls häufig anzutreffen ist die erleichterte ordentliche Kündigung einer so genannten Einliegerwohnung, wenn also im Gebäude neben der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung nur eine weitere an den Mieter vermietete Wohnung vorhanden ist.



Weil Dr. Mattes auch im Bankrecht tätig ist, prüft er auch Immobilien Darlehensverträge z.B. ob ein Widerruf möglich ist, Vorfälligkeitsentschädigungen (Vorfälligkeitszinsen), Bearbeitungsgebühren oder Nichtabnahmeentschädigungen zu zahlen sind oder nicht.



Im Maklerrecht geht es häufig um die Frage, ob die Maklerprovision (Maklercourtage) zu zahlen ist oder nicht.



Beim Gewerberaum Mietrecht z.B. für eine Halle oder einen Laden sind Kündigungsmöglichkeiten immer wieder Bestandteil der anwaltlichen Beratung.

Natürlich erhalten Sie bei uns in der Kanzlei auch einen Mietvertrag für Wohnraum, ein Einfamilienhaus, Gewerbeobjekte und einen Pachtvertrag.



Rechtsanwalt Dr. Mattes ist ebenfalls tätig in der Beratung für Mitglieder von Haus & Grund Ravensburg Tettnang Wangen.

Sie benötigen rechtliche Beratung rund um das Thema Mietrecht, Immobilienrecht oder Wohnungseigentumsrecht? 


Unser Team besteht aus qualifizierten Anwälten und Fachanwälten verschiedener Schwerpunkte: Somit können wir Sie im Mietrecht privat und gewerblich kompetent und fachkundig zu Ihrem individuellen Fall beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten.

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Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Ravensburg, Wangen und Isny

Dr. Boris Mattes
Fachanwalt

Ute Höß
Fachanwältin

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