Familienrecht


Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandt­schaft miteinander verbundenen Personen regelt. Im Rahmen der familienrechtlichen Beratung beantworten wir Ihnen beispielsweise folgende Fragen:

 

Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer bestehen­den Ehe? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden? Was ändert sich für die Kinder? Wer hat Unterhaltsansprüche und in welcher Höhe? Wer muss Unterhalt zahlen, wie lange und an wen? Was passiert mit gemeinsamem Vermögen, Hausrat und der gemeinsamen Wohnung bei einer Trennung? Welche steuerlichen Veränderungen gibt es bei einer Trennung oder Scheidung?

 

Neben der Beratung vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen gerichtlichen Verfahren. Ein weiteres Tätigkeits­feld des Familienrechtlers ist das Entwerfen von Eheverträgen und Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbar­ungen. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Verträge. Ihr Vorteil ist, dass auf diese Weise oft langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können.