Verwaltungsrecht


Das Verwaltungsrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger/Unternehmer u.. Behörde. Zur Tätigkeit des auf dieses Gebiet spezialisierten (Fach-)Anwaltes gehört das Führen v. Verhandlungen mit der öffentlichen Hand, die Prüfung u. Gestaltung von Verträgen u. die Vertretung in Widerspruch- und Klagverfahren gegen Behördenentscheidungen. Auf der Seite der Kommunen wirkt er im Vorfeld von Entscheidungen beratend mit Das zunehmend durchnormierte Verwaltungsrecht. umfasst bspw. das Bauplanungs- u. Bauordnungsrecht, das Umwelt- und Naturschutzrecht. u Ausländerrecht, aber auch das zunehmend an Bedeutung gewinnende Vergaberecht (Siehe hierzu auch Vergaberecht).