Das Vergaberecht, ein Teilgebiet des VerwaltungsR (s. hierzu Verwaltungsrecht) umfasst die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), für Bauleistungen (VOB), für freie Berufe (VOF), das sog. EU-Vergaberecht, Teile des Kartellrechts u. der Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure (HOAI). Sinn des Vergaberechts. ist es u.a. konkurrierende Unternehmen Rechtschutz gegenüber rechtsfehlerhaften Vergabeentscheidungen v. öffentlichen Auftraggebern zu eröffnen Der Spezialist in Vergaberechtsfragen prüft u. begleitet Ihre Ausschreibung über die Zuschlagserteilung bis zur Auftragsabwicklung. Er setzt Ihre Ansprüche auf Durchführung eines gesetzeskonformen Procedere im behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren durch.