Vergaberecht


Das Vergaberecht, ein Teilgebiet des VerwaltungsR (s. hierzu Verwaltungsrecht) umfasst die Verdingungsord­nung für Leistungen (VOL), für Bauleistungen (VOB), für freie Berufe (VOF), das sog. EU-Vergaberecht, Teile des Kartellrechts u. der Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure (HOAI). Sinn des Vergaberechts. ist es u.a. konkurrierende Unternehmen Rechtschutz gegenüber rechtsfehlerhaften Vergabeentscheidungen v. öffentlichen Auftraggebern zu eröffnen Der Spezialist in Vergaberechtsfragen prüft u. begleitet Ihre Ausschrei­bung über die Zuschlagserteilung bis zur Auftragsabwicklung. Er setzt Ihre Ansprüche auf Durchführung eines gesetzeskonformen Procedere im behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren durch.