Gesellschaftsrecht


Unternehmensgründer beraten wir, gegebenenfalls mit unseren Kooperationspartnern im Steuerrecht, über die jeweils geeignete Rechtsform, vom eingetragenen Einzelkaufmann über die OHG und GmbH sowie der GmbH & Co KG bis zur Aktiengesellschaft. Wir begleiten Umwandlungen in andere Gesellschaftsformen und entwerfen Kooperationsverträge jedweder Art. In Konfliktfällen entwickeln wir mit einem oder mehreren Gesellschaften Strategien über Formen der Auseinandersetzung. Für Handelsvertreter und Geschäftsführer von GmbHs entwerfen wir Verträge und vertreten sie im Konfliktfalle.